Verhinderungspflege | CARE FOR YOU – Pflege für dich GmbH
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Verhinderungspflege – Pause für pflegende Angehörige

Wenn Sie als pflegender Angehöriger eine Auszeit brauchen – wir übernehmen. Die Pflegekasse zahlt bis zu 1.685 € pro Jahr für unsere Vertretung (§ 39 SGB XI). Stunden-, tage- oder wochenweise – ganz nach Ihrem Bedarf.

Was ist das?

Wenn wer pflegt, selbst gepflegt werden muss

Zwei Drittel aller Pflegebedürftigen in Deutschland werden zu Hause von Angehörigen betreut – oft Ehepartner, Kinder, oder Schwiegerkinder. Das ist ein enormer Kraftakt, körperlich und emotional. Und irgendwann trifft es fast alle: Man wird selbst krank, braucht Urlaub, hat einen Termin, den man nicht verschieben kann.

Genau für diese Situationen gibt es die Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI: Die Pflegekasse übernimmt bis zu 1.685 € pro Jahr für eine Ersatzpflege – wenn Sie die Person, die Sie normalerweise pflegen, für eine gewisse Zeit nicht selbst versorgen können.

Wir kommen als Vertretung. Stundenweise, tageweise oder auch bis zu 6 Wochen am Stück. Die Pflegebedürftigen bleiben in ihrer vertrauten Umgebung – und Sie können durchatmen, sich erholen, oder sich um sich selbst kümmern. Ohne schlechtes Gewissen.

Verhinderungspflege – wir übernehmen, damit Sie durchatmen können
1.685 € / Jahr Von der Pflegekasse übernommen
§ 39 SGB XI Formlose Beantragung bei der Kasse
Bis 6 Wochen Am Stück oder verteilt übers Jahr
Ab Pflegegrad 2 Nach 6 Monaten Pflege durch Angehörige
Wann brauchen Sie das?

Sechs Situationen, in denen Verhinderungspflege Sie rettet

Sie müssen sich nicht rechtfertigen, warum Sie eine Pause brauchen. Die Pflegekasse fragt auch nicht nach dem Grund. Diese Situationen sehen wir am häufigsten:

Ihre Urlaubswoche

Erstmal ausschlafen, an den See fahren, endlich in die Stadt – Sie haben es verdient. Wir übernehmen die Pflege komplett, ohne dass die Pflegebedürftigen ins Heim müssen.

Wenn Sie selbst krank werden

Erkältung, OP, Krankenhausaufenthalt – wenn Sie selbst nicht mehr können, springen wir sofort ein. Auch kurzfristig innerhalb weniger Tage.

Regelmäßige Auszeit

Jeden Mittwochnachmittag drei Stunden für Sich selbst. Oder samstags zum Sport. Kleine, regelmäßige Auszeiten verhindern das Ausbrennen viel besser als ein „Notfall-Urlaub".

Berufliche Verpflichtungen

Sie arbeiten noch und müssen zur Fortbildung, Dienstreise oder wichtigen Präsentation. Wir übernehmen für die Stunden oder Tage, die Sie brauchen.

Trauerfall in der Familie

Wenn Sie zu einer Beerdigung müssen oder einen Todesfall verarbeiten – wir sichern die Pflege, damit Sie sich um Ihre eigene Trauer kümmern können.

Prävention vor Erschöpfung

Sie merken, dass Sie langsam an Ihre Grenze kommen? Nutzen Sie die Verhinderungspflege bevor Sie in die Erschöpfung rutschen. Auch für Wellness- oder Kur-Aufenthalte.

Was wir leisten

Wir übernehmen – so viel wie Sie brauchen

Ob nur einzelne Stunden oder 6 Wochen am Stück: Wir passen die Verhinderungspflege genau an Ihre Situation an – und sichern die gewohnte Qualität während Ihrer Abwesenheit.

Zeitliche Flexibilität

  • Stundenweise (mind. 1 h, ideal für kurze Termine)
  • Halb- oder ganze Tage
  • Nachtübernahme, wenn Sie mal durchschlafen möchten
  • Bis zu 6 Wochen am Stück (z.B. Kur oder Klinik-Aufenthalt)
  • Wiederkehrend, z.B. jeden Mittwoch
  • Kurzfristig auch am Wochenende & an Feiertagen
  • Auch nachts oder in Bereitschaft
  • Bei Bedarf auch kombiniert mit Kurzzeitpflege-Budget

Inhaltliche Übernahme

  • Grundpflege (Körperpflege, Mobilisation, Toilette)
  • Hilfe bei den Mahlzeiten
  • Medikamenten-Einnahme kontrollieren
  • Behandlungspflege (Injektionen, Wundversorgung)
  • Betreuung & Beschäftigung, Spaziergänge
  • Einkäufe und leichte Hausarbeiten
  • Nächtliche Bereitschaft & Sicherheit
  • Dokumentation für die Kasse
Kostenübernahme

Pflegekasse zahlt — und wir rechnen direkt ab

Für Sie fallen in der Regel keine Kosten an. Wir stellen die Rechnung direkt bei Ihrer Pflegekasse.

§ 39 SGB XI – Bis 1.685 € pro Jahr Die Pflegekasse übernimmt bis zu 1.685 € im Kalenderjahr für die Verhinderungspflege – ab Pflegegrad 2. Voraussetzung: Die pflegende Person hat vor der Verhinderung mindestens 6 Monate zu Hause gepflegt.
Bis 3.386 € bei Kombination mit Kurzzeitpflege Wenn Sie in einem Jahr kein Kurzzeitpflege-Budget genutzt haben, können Sie bis zu 1.701 € daraus zusätzlich für Verhinderungspflege verwenden – also insgesamt bis zu 3.386 €. Wir helfen bei der optimalen Aufteilung.
Pflegegeld läuft weiter Während der Verhinderungspflege wird das Pflegegeld zur Hälfte weiter ausgezahlt – für maximal 6 Wochen pro Jahr. Ihre finanzielle Anerkennung geht also nicht verloren.
Bürokratie übernehmen wir Antrag bei der Kasse formulieren, richtige Formulare besorgen, monatliche Abrechnung – wir wickeln alles ab. Sie unterschreiben einmal und erholen sich.
Wie es weitergeht

In 4 Schritten zu Ihrer Auszeit

Von der Anfrage bis zur ersten übernommenen Schicht: Meistens weniger als eine Woche.

1

Erstgespräch

Wann? Wie lange? Für welche Aufgaben? Wir klären Ihre Situation und die Verhinderungspflege-Möglichkeiten mit Ihnen.

2

Hausbesuch & Übergabe

Wir kommen vorbei, lernen die Pflegebedürftigen kennen und übernehmen die Pflege-Details (Medikamente, Vorlieben, Tagesablauf).

3

Antrag bei der Kasse

Formloser Antrag – wir bereiten alles vor, Sie unterschreiben nur. Genehmigung meist innerhalb weniger Tage.

4

Ihre Auszeit

Wir übernehmen. Sie erholen sich. Wir dokumentieren alles und rechnen direkt mit der Kasse ab.

Häufige Fragen

Was Angehörige uns am häufigsten fragen

Wie oft können wir Verhinderungspflege in Anspruch nehmen?

Beliebig oft im Jahr — solange das Jahresbudget von 1.685 € nicht überschritten wird. Sie können also z.B. 4× im Jahr eine Woche Urlaub machen, oder 20 Wochen lang jeden Freitagnachmittag 4 Stunden, oder alles auf einen Rutsch nehmen.

Nach dem 1. Januar startet das Budget wieder bei 1.685 € — nicht verbrauchte Beträge verfallen leider zum Jahresende.

Wie lange dürfen wir Verhinderungspflege am Stück nutzen?

Maximal 6 Wochen am Stück pro Kalenderjahr. Das ist ideal für einen längeren Urlaub, eine Kur oder einen eigenen Klinikaufenthalt. Diese 6 Wochen können auch aufgeteilt werden — z.B. zweimal 3 Wochen.

Was ist der Unterschied zu Kurzzeitpflege?

Verhinderungspflege = zu Hause. Wir kommen zu Ihnen bzw. zu den Pflegebedürftigen. Das Zuhause bleibt vertraut.

Kurzzeitpflege = im Heim. Die pflegebedürftige Person zieht für einen begrenzten Zeitraum in eine stationäre Einrichtung um.

Bei Menschen mit Demenz oder starker Ortsbindung ist Verhinderungspflege meistens die bessere Wahl. Beide Budgets lassen sich übrigens teilweise kombinieren.

Können wir Verhinderungspflege stundenweise nutzen?

Ja – ab 1 Stunde ist alles möglich. Die einzige Einschränkung: Bei einer stundenweisen Verhinderungspflege (weniger als 8 Stunden am Tag) wird die Zeit nicht auf die 6-Wochen-Höchstgrenze angerechnet. Also können Sie über das Jahr verteilt viele kleine Auszeiten nehmen, ohne die 6 Wochen zu berühren.

Praktisch: Jeden Mittwochnachmittag 4 Stunden = übers Jahr über 200 Stunden Auszeit, ohne dass sie „Urlaubszeit" verbrauchen.

Muss der Grund für die Verhinderung nachgewiesen werden?

Nein — die Kasse fragt nicht nach dem Grund. Ob Sie Urlaub machen, zum Sport gehen oder einfach mal Ruhe brauchen: die Verhinderung reicht als Angabe. Kein Attest, kein Nachweis, keine Rechtfertigung nötig.

Wie schnell können wir starten?

Meistens innerhalb weniger Tage. Wenn Sie einen akuten Bedarf haben (z.B. weil Sie selbst krank werden), starten wir sofort und klären die Genehmigung der Kasse im Nachgang. Bei geplanten Auszeiten (Urlaub) empfehlen wir 2–4 Wochen Vorlauf, damit wir eine feste Bezugspflegekraft für Sie einteilen können.

Verhinderungspflege – Ihre Auszeit ist geplant

Ein einziger Anruf reicht, damit Sie endlich Luft bekommen. Wir klären das Budget mit Ihrer Kasse und übernehmen die komplette Pflege für die Zeit, die Sie brauchen.