Wenn Sie als pflegender Angehöriger eine Auszeit brauchen – wir übernehmen. Die Pflegekasse zahlt bis zu 3.539 € pro Jahr für unsere Vertretung (§ 39 SGB XI). Stunden-, tage- oder wochenweise – ganz nach Ihrem Bedarf.
Zwei Drittel aller Pflegebedürftigen in Deutschland werden zu Hause von Angehörigen betreut – oft Ehepartner, Kinder, oder Schwiegerkinder. Das ist ein enormer Kraftakt, körperlich und emotional. Und irgendwann trifft es fast alle: Man wird selbst krank, braucht Urlaub, hat einen Termin, den man nicht verschieben kann.
Genau für diese Situationen gibt es die Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI: Die Pflegekasse übernimmt bis zu 3.539 € pro Jahr für eine Ersatzpflege – wenn Sie die Person, die Sie normalerweise pflegen, für eine gewisse Zeit nicht selbst versorgen können.
Wir kommen als Vertretung. Stundenweise, tageweise oder wochenweise. Die Pflegebedürftigen bleiben in ihrer vertrauten Umgebung – und Sie können durchatmen, sich erholen, oder sich um sich selbst kümmern. Ohne schlechtes Gewissen.
Sie müssen sich nicht rechtfertigen, warum Sie eine Pause brauchen. Die Pflegekasse fragt auch nicht nach dem Grund. Diese Situationen sehen wir am häufigsten:
Erstmal ausschlafen, an den See fahren, endlich in die Stadt – Sie haben es verdient. Wir übernehmen die Pflege komplett, ohne dass die Pflegebedürftigen ins Heim müssen.
Erkältung, OP, Krankenhausaufenthalt – wenn Sie selbst nicht mehr können, springen wir sofort ein. Auch kurzfristig innerhalb weniger Stunden.
Jeden Mittwochnachmittag drei Stunden für Sich selbst. Oder samstags zum Sport. Kleine, regelmäßige Auszeiten verhindern das Ausbrennen viel besser als ein „Notfall-Urlaub".
Sie arbeiten noch und müssen zur Fortbildung, Dienstreise oder wichtigen Präsentation. Wir übernehmen für die Stunden oder Tage, die Sie brauchen.
Wenn Sie zu einer Beerdigung müssen oder einen Todesfall verarbeiten – wir sichern die Pflege, damit Sie sich um Ihre eigene Trauer kümmern können.
Sie merken, dass Sie langsam an Ihre Grenze kommen? Nutzen Sie die Verhinderungspflege bevor Sie in die Erschöpfung rutschen. Auch für Wellness- oder Kur-Aufenthalte.
Wer pflegt, verdient auch selbst gepflegt zu werden. Bitten Sie um Hilfe – bevor Sie sie brauchen.
Wir passen die Verhinderungspflege genau an Ihre Situation an – und sichern die gewohnte Qualität während Ihrer Abwesenheit.
Für Sie fallen in der Regel keine Kosten an. Wir stellen die Rechnung direkt bei Ihrer Pflegekasse.
Von der Anfrage bis zur ersten übernommenen Schicht: Meistens weniger als eine Woche.
Wann? Wie lange? Für welche Aufgaben? Wir klären Ihre Situation und die Verhinderungspflege-Möglichkeiten mit Ihnen.
Formloser Antrag – wir bereiten alles vor, Sie unterschreiben nur. Genehmigung meist innerhalb weniger Tage.
Wir kommen vorbei, lernen die Pflegebedürftigen kennen und übernehmen die Pflege-Details (Medikamente, Vorlieben, Tagesablauf).
Wir übernehmen. Sie erholen sich. Wir dokumentieren alles und rechnen direkt mit der Kasse ab.
Beliebig oft im Jahr — solange das Jahresbudget von 3.539 € nicht überschritten wird.
Nach dem 1. Januar startet das Budget wieder bei 3.539 € — nicht verbrauchte Beträge verfallen leider zum Jahresende.
Verhinderungspflege = zu Hause. Wir kommen zu Ihnen bzw. zu den Pflegebedürftigen. Das Zuhause bleibt vertraut.
Kurzzeitpflege = im Heim. Die pflegebedürftige Person zieht für einen begrenzten Zeitraum in eine stationäre Einrichtung um.
Bei Menschen mit Demenz oder starker Ortsbindung ist Verhinderungspflege meistens die bessere Wahl. Beide Budgets lassen sich übrigens teilweise kombinieren.
Ja, eine stundenweise Verhinderungspflege ist bereits ab einer Stunde möglich. Voraussetzung ist lediglich, dass die Betreuung an einem Tag weniger als acht Stunden umfasst. Die Einsätze richten sich ganz nach Ihrem individuellen Bedarf. Solange das zur Verfügung stehende Budget nicht überschritten wird, können die Stunden flexibel über das gesamte Kalenderjahr verteilt werden.
Nein — die Kasse fragt nicht nach dem Grund. Ob Sie Urlaub machen, zum Sport gehen oder einfach mal Ruhe brauchen: die Verhinderung reicht als Angabe. Kein Attest, kein Nachweis, keine Rechtfertigung nötig.
Meistens innerhalb weniger Tage. Wenn Sie einen akuten Bedarf haben (z.B. weil Sie selbst krank werden), starten wir sofort und klären die Genehmigung der Kasse im Nachgang. Bei geplanten Auszeiten (Urlaub) empfehlen wir 2–4 Wochen Vorlauf, damit wir eine feste Bezugspflegekraft für Sie einteilen können.
Regelmäßige Grundpflege ergänzend zur Pflege durch Angehörige – so bleibt mehr Kraft für den Alltag.
Mehr erfahrenSpeziell geschulte Betreuung – finanziert über den Entlastungsbetrag (131 €/Monat) zusätzlich zur Verhinderungspflege.
Mehr erfahrenRegelmäßige Stunden zur Entlastung – über den Entlastungsbetrag § 45b SGB XI.
Mehr erfahrenEin einziger Anruf reicht, damit Sie endlich Luft bekommen. Wir klären das Budget mit Ihrer Kasse und übernehmen die komplette Pflege für die Zeit, die Sie brauchen.
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