Körperpflege, Mobilisation, Hilfe bei Mahlzeiten – die täglichen Handgriffe, die zu einem selbstbestimmten Leben gehören. Übernommen von der Pflegekasse ab Pflegegrad 2, umgesetzt von unseren examinierten Pflegekräften.
Grundpflege umfasst alle Handgriffe, die zur täglichen Körperpflege, Mobilität und Ernährung eines Menschen gehören. Wenn diese Handlungen selbstständig nicht mehr möglich sind – wegen Alter, Krankheit oder Behinderung – übernehmen wir sie. Einfühlsam, geschult, verlässlich.
Zur Grundpflege gehören unter anderem Körperhygiene (Waschen, Duschen, Mundpflege), Hilfe beim An- und Auskleiden, Toilettengang und Inkontinenzversorgung, Mobilisation, Lagerung und Unterstützung bei den Mahlzeiten. All das nach den Regeln der Pflegewissenschaft und mit Respekt vor Ihrer Intimsphäre.
Die Pflegekasse (§ 36 SGB XI) übernimmt die Kosten ab Pflegegrad 2 – über die sogenannte Pflegesachleistung. Wir kümmern uns um die Antragstellung, die Abrechnung mit der Kasse und dokumentieren jeden Einsatz sauber.
Grundpflege ist selten „eine Diagnose" – meistens eine Kombination aus mehreren Situationen. Diese Konstellationen kommen bei uns am häufigsten vor:
Wenn Sie oder Ihre Angehörigen nach OP, Sturz oder akuter Erkrankung eine Zeit lang Hilfe im Alltag brauchen – wir übernehmen fließend, ohne Wartezeiten.
Bei Diabetes, Herzinsuffizienz, COPD, Parkinson oder MS wird der Alltag oft unberechenbar. Wir schaffen Struktur und Verlässlichkeit.
Nachlassende Kräfte, Gangunsicherheit, weniger Beweglichkeit – die Grundpflege hilft, so lange wie möglich zu Hause zu bleiben.
Auch bei angeborener oder erworbener Behinderung sind wir da – von jungen Erwachsenen bis zu älteren Menschen mit Handicap.
Pflegen Sie schon selbst und stoßen an Grenzen? Wir übernehmen einzelne Tageszeiten oder die komplette Grundpflege – so viel oder wenig, wie Sie brauchen.
In der letzten Lebensphase begleiten wir mit Ruhe, Respekt und pflegerischem Können – oft in Zusammenarbeit mit einem Hospizverein.
Pflege macht Familien nicht kleiner. Sie bringt sie oft sogar näher zusammen.
— Was wir jeden Tag in bayerischen und schwäbischen Wohnzimmern erleben.
Grundpflege ist mehr als nur „waschen". Hier ein Überblick, was zu unseren Standard-Einsätzen gehört – individuell angepasst an Ihren Bedarf.
In den meisten Fällen übernimmt die Pflegekasse die Grundpflege vollständig. Wir helfen bei Antrag und Abrechnung – transparent und kostenlos.
Kein bürokratisches Chaos – wir machen es Ihnen so einfach wie möglich.
Ein Anruf oder eine Formular-Anfrage. Wir hören zu, fragen den Bedarf ab, klären erste Fragen.
Kostenlos vor Ort. Wir schauen die Wohnsituation an, klären was Sie brauchen, erstellen einen individuellen Pflegeplan.
Pflegevertrag unterschreiben – wir kümmern uns um die Kasse. Bei fehlendem Pflegegrad: Antrag stellen (Dauer ca. 3–5 Wochen).
Ihre feste Bezugspflegekraft startet mit dem vereinbarten Zeitplan – anpassbar wenn sich Ihr Bedarf ändert.
Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse zwischen 796 € und 2.299 € pro Monat als Pflegesachleistung. In den allermeisten Fällen deckt dieses Budget den vollen Grundpflege-Bedarf ab – Sie zahlen nichts aus eigener Tasche.
Bei sehr hohem Bedarf (mehrfach täglich, umfangreiche Versorgung) kann das Budget knapp werden. Wir rechnen das transparent vorab durch. Falls ein kleiner Eigenanteil entsteht, wissen Sie es vor Vertragsabschluss.
Kein Problem – wir helfen bei der Antragstellung. Der Antrag geht formlos an die Pflegekasse (bei der Krankenkasse). Danach kommt der Medizinische Dienst (MD) zur Begutachtung. In der Regel dauert das 3–5 Wochen.
Bis der Bescheid da ist, können wir bereits mit Ihnen starten – die Kasse zahlt dann rückwirkend ab Antragseingang. So verlieren Sie keine Zeit.
Die Frequenz hängt von Ihrem Bedarf ab: ein- bis dreimal täglich ist üblich, bei sehr hohem Bedarf auch öfter. Auch nur wenige Male pro Woche ist möglich.
Wir arbeiten mit fester Bezugspflege: 1–2 Hauptbezugspersonen pro Klient:in, die regelmäßig kommen. Das schafft Vertrauen und Sicherheit. Bei Krankheit oder Urlaub springt jemand aus dem festen Team ein, den Sie schon kennen.
Ja, absolut. Diese Kombinationsleistung ist sogar sehr üblich: Ihre Angehörigen übernehmen z.B. 60 % der Pflege (Pflegegeld), und wir kommen für den Rest (anteilige Pflegesachleistung).
Wichtig: Die Prozentsätze werden mit der Kasse ausgehandelt und können jederzeit angepasst werden. Wir helfen bei der Berechnung.
Wir sind darauf eingestellt. Bei akuter Verschlechterung erhöhen wir den Einsatz sofort – wir klären die Höherstufung mit der Kasse im Nachgang. Ihre Versorgung hat Vorrang.
Bei dauerhafter Veränderung stellen wir gemeinsam einen Höherstufungsantrag beim Medizinischen Dienst. Die neue Einstufung gilt dann rückwirkend zum Antrag.
Wir sind ein familiengeführter, regionaler Pflegedienst mit 4 Standorten in Bayern und Baden-Württemberg. Kein Konzern, kein Anonyme-Nummer-System, kein Schichtwechsel-Chaos.
Was das für Sie bedeutet: Sie haben einen festen Ansprechpartner in der Pflegedienstleitung, den Sie beim Vornamen kennen. Ihre Bezugspflegekraft ist die gleiche Person – nicht heute so, morgen so. Und Entscheidungen fallen kurz und direkt, nicht über 3 Hierarchie-Ebenen.
Medikamentengabe, Wundversorgung, Injektionen – oft ergänzend zur Grundpflege, von der Krankenkasse übernommen.
Mehr erfahrenWenn pflegende Angehörige eine Auszeit brauchen – bis 1.685 € pro Jahr zusätzlich von der Pflegekasse.
Mehr erfahrenZusätzliche Betreuung bei Demenz – finanziert über den Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI, 131 €/Monat).
Mehr erfahrenWir kommen zu Ihnen nach Hause, hören zu und erklären ehrlich, was möglich ist. Sie entscheiden dann in Ruhe. Kein Verkaufsdruck, keine Verpflichtung.
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