Grundpflege | CARE FOR YOU – Pflege für dich GmbH
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Grundpflege – täglich verlässlich, würdevoll und mit Herz

Körperpflege, Mobilisation, Hilfe bei Mahlzeiten – die täglichen Handgriffe, die zu einem selbstbestimmten Leben gehören. Übernommen von der Pflegekasse ab Pflegegrad 2, umgesetzt von unseren examinierten Pflegekräften.

Was ist das?

Die Basis jeder guten Pflege: Grundpflege

Grundpflege umfasst alle Handgriffe, die zur täglichen Körperpflege, Mobilität und Ernährung eines Menschen gehören. Wenn diese Handlungen selbstständig nicht mehr möglich sind – wegen Alter, Krankheit oder Behinderung – übernehmen wir sie. Einfühlsam, geschult, verlässlich.

Zur Grundpflege gehören unter anderem Körperhygiene (Waschen, Duschen, Mundpflege), Hilfe beim An- und Auskleiden, Toilettengang und Inkontinenzversorgung, Mobilisation, Lagerung und Unterstützung bei den Mahlzeiten. All das nach den Regeln der Pflegewissenschaft und mit Respekt vor Ihrer Intimsphäre.

Die Pflegekasse (§ 36 SGB XI) übernimmt die Kosten ab Pflegegrad 2 – über die sogenannte Pflegesachleistung. Wir kümmern uns um die Antragstellung, die Abrechnung mit der Kasse und dokumentieren jeden Einsatz sauber.

Grundpflege – Mund- und Zahnpflege einfühlsam übernehmen
§ 36 SGB XI Pflegesachleistung – Pflegekasse übernimmt
Ab Pflegegrad 2 796 € bis 2.299 € pro Monat
Täglich möglich Ein- oder mehrmals pro Tag
Examiniert Fachkräfte nach Pflegestandards
Für wen geeignet

Wer profitiert von unserer Grundpflege?

Grundpflege ist selten „eine Diagnose" – meistens eine Kombination aus mehreren Situationen. Diese Konstellationen kommen bei uns am häufigsten vor:

Nach Krankenhaus-Aufenthalt

Wenn Sie oder Ihre Angehörigen nach OP, Sturz oder akuter Erkrankung eine Zeit lang Hilfe im Alltag brauchen – wir übernehmen fließend, ohne Wartezeiten.

Chronische Erkrankungen

Bei Diabetes, Herzinsuffizienz, COPD, Parkinson oder MS wird der Alltag oft unberechenbar. Wir schaffen Struktur und Verlässlichkeit.

Alterstypische Einschränkungen

Nachlassende Kräfte, Gangunsicherheit, weniger Beweglichkeit – die Grundpflege hilft, so lange wie möglich zu Hause zu bleiben.

Menschen mit Behinderung

Auch bei angeborener oder erworbener Behinderung sind wir da – von jungen Erwachsenen bis zu älteren Menschen mit Handicap.

Entlastung der Angehörigen

Pflegen Sie schon selbst und stoßen an Grenzen? Wir übernehmen einzelne Tageszeiten oder die komplette Grundpflege – so viel oder wenig, wie Sie brauchen.

Palliative Situationen

In der letzten Lebensphase begleiten wir mit Ruhe, Respekt und pflegerischem Können – oft in Zusammenarbeit mit einem Hospizverein.

Was wir leisten

Konkret – so sieht Grundpflege aus

Grundpflege ist mehr als nur „waschen". Hier ein Überblick, was zu unseren Standard-Einsätzen gehört – individuell angepasst an Ihren Bedarf.

Körperpflege & Hygiene

  • Ganz- oder Teilkörperwaschung im Bett, am Waschbecken oder unter der Dusche
  • Haarpflege, Kämmen, ggf. Haare waschen
  • Mund-, Zahn- und Prothesenpflege
  • Rasieren (nass oder trocken, nach Wunsch)
  • Hand- und Fußpflege, Nagelpflege
  • Intimpflege, Inkontinenzversorgung
  • Hilfe beim An- und Auskleiden
  • Hautpflege & Dekubitus-Prophylaxe

Mobilität, Ernährung & Alltag

  • Hilfe beim Aufstehen, Umsetzen, Hinlegen
  • Lagerung im Bett (regelmäßiger Positionswechsel)
  • Mobilisation und Bewegungsübungen
  • Unterstützung beim Toilettengang
  • Zubereitung und Anreichen von Mahlzeiten
  • Trinkanregung (wichtig bei älteren Menschen!)
  • Pneumonie- und Kontrakturen-Prophylaxe
  • Dokumentation nach Pflegestandards für die Kasse
Kostenübernahme

Wer zahlt welchen Anteil?

In den meisten Fällen übernimmt die Pflegekasse die Grundpflege vollständig. Wir helfen bei Antrag und Abrechnung – transparent und kostenlos.

§ 36 SGB XI – Pflegesachleistung Ab Pflegegrad 2 stehen Ihnen monatlich Sachleistungen zur Verfügung: Pflegegrad 2: 796 € · Pflegegrad 3: 1.497 € · Pflegegrad 4: 1.859 € · Pflegegrad 5: 2.299 € (Stand 2026). Wir rechnen direkt mit der Kasse ab – kein Vorlegen aus eigener Tasche.
Kombination mit Pflegegeld möglich Wenn Ihre Angehörigen einen Teil der Pflege selbst übernehmen und wir nur ergänzend kommen, können Sie Sachleistung und Pflegegeld anteilig kombinieren. Wir rechnen die optimale Aufteilung mit Ihnen durch.
Entlastungsbetrag zusätzlich Zusätzlich stehen jedem Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 monatlich 131 € Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI) zu – nutzbar z.B. für Alltagsbegleitung oder ergänzende Betreuung.
Antrag & Bürokratie übernehmen wir Pflegegrad noch nicht beantragt? Wir helfen bei der Beantragung, begleiten die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst und übernehmen die monatliche Abrechnung mit der Kasse.
Wie es weitergeht

In 4 Schritten zur Grundpflege

Kein bürokratisches Chaos – wir machen es Ihnen so einfach wie möglich.

1

Erstgespräch

Ein Anruf oder eine Formular-Anfrage. Wir hören zu, fragen den Bedarf ab, klären erste Fragen.

2

Hausbesuch & Pflegeplan

Kostenlos vor Ort. Wir schauen die Wohnsituation an, klären was Sie brauchen, erstellen einen individuellen Pflegeplan.

3

Vertrag & Kasse

Pflegevertrag unterschreiben – wir kümmern uns um die Kasse. Bei fehlendem Pflegegrad: Antrag stellen (Dauer ca. 3–5 Wochen).

4

Pflegestart

Ihre feste Bezugspflegekraft startet mit dem vereinbarten Zeitplan – anpassbar wenn sich Ihr Bedarf ändert.

Häufige Fragen

Was uns Klient:innen und Angehörige am häufigsten fragen

Was kostet uns die Grundpflege am Ende?

Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse zwischen 796 € und 2.299 € pro Monat als Pflegesachleistung. In den allermeisten Fällen deckt dieses Budget den vollen Grundpflege-Bedarf ab – Sie zahlen nichts aus eigener Tasche.

Bei sehr hohem Bedarf (mehrfach täglich, umfangreiche Versorgung) kann das Budget knapp werden. Wir rechnen das transparent vorab durch. Falls ein kleiner Eigenanteil entsteht, wissen Sie es vor Vertragsabschluss.

Wir haben noch keinen Pflegegrad – was tun?

Kein Problem – wir helfen bei der Antragstellung. Der Antrag geht formlos an die Pflegekasse (bei der Krankenkasse). Danach kommt der Medizinische Dienst (MD) zur Begutachtung. In der Regel dauert das 3–5 Wochen.

Bis der Bescheid da ist, können wir bereits mit Ihnen starten – die Kasse zahlt dann rückwirkend ab Antragseingang. So verlieren Sie keine Zeit.

Wie oft kommt jemand? Und immer die gleiche Person?

Die Frequenz hängt von Ihrem Bedarf ab: ein- bis dreimal täglich ist üblich, bei sehr hohem Bedarf auch öfter. Auch nur wenige Male pro Woche ist möglich.

Wir arbeiten mit fester Bezugspflege: 1–2 Hauptbezugspersonen pro Klient:in, die regelmäßig kommen. Das schafft Vertrauen und Sicherheit. Bei Krankheit oder Urlaub springt jemand aus dem festen Team ein, den Sie schon kennen.

Können wir Grundpflege mit Pflege durch Angehörige kombinieren?

Ja, absolut. Diese Kombinationsleistung ist sogar sehr üblich: Ihre Angehörigen übernehmen z.B. 60 % der Pflege (Pflegegeld), und wir kommen für den Rest (anteilige Pflegesachleistung).

Wichtig: Die Prozentsätze werden mit der Kasse ausgehandelt und können jederzeit angepasst werden. Wir helfen bei der Berechnung.

Was, wenn sich unser Bedarf ändert – z.B. plötzlich mehr Hilfe nötig ist?

Wir sind darauf eingestellt. Bei akuter Verschlechterung erhöhen wir den Einsatz sofort – wir klären die Höherstufung mit der Kasse im Nachgang. Ihre Versorgung hat Vorrang.

Bei dauerhafter Veränderung stellen wir gemeinsam einen Höherstufungsantrag beim Medizinischen Dienst. Die neue Einstufung gilt dann rückwirkend zum Antrag.

Was unterscheidet euch von großen Pflegediensten?

Wir sind ein familiengeführter, regionaler Pflegedienst mit 4 Standorten in Bayern und Baden-Württemberg. Kein Konzern, kein Anonyme-Nummer-System, kein Schichtwechsel-Chaos.

Was das für Sie bedeutet: Sie haben einen festen Ansprechpartner in der Pflegedienstleitung, den Sie beim Vornamen kennen. Ihre Bezugspflegekraft ist die gleiche Person – nicht heute so, morgen so. Und Entscheidungen fallen kurz und direkt, nicht über 3 Hierarchie-Ebenen.

Grundpflege – jetzt kostenfrei beraten lassen

Wir kommen zu Ihnen nach Hause, hören zu und erklären ehrlich, was möglich ist. Sie entscheiden dann in Ruhe. Kein Verkaufsdruck, keine Verpflichtung.