Injektionen, Wundversorgung, Medikamentengabe, Verbandwechsel – alles, was Ihr Arzt verordnet, führen wir fachgerecht bei Ihnen zu Hause durch. Die Krankenkasse zahlt in der Regel zu 100 % (§ 37 SGB V) — ganz ohne Pflegegrad.
Behandlungspflege sind alle medizinischen Maßnahmen, die ein Arzt für Sie verordnet und die zu Hause durchgeführt werden können. Sie ersetzt gewissermaßen den Krankenhaus- oder Praxis-Besuch – Sie bleiben, wo Sie am liebsten sind, und wir bringen die medizinische Versorgung zu Ihnen.
Zur Behandlungspflege gehören zum Beispiel Insulin-Injektionen bei Diabetes, Wundversorgung nach OP oder chronischer Wunde, Verbandwechsel, Medikamentengabe (auch als Spritze), Blutdruck- und Vitalzeichenkontrolle, Kompressionsstrümpfe anziehen, Katheterpflege oder Absaugen. Alles nach den geltenden pflegewissenschaftlichen Standards.
Der große Unterschied zur Grundpflege: Bei der Behandlungspflege zahlt nicht die Pflegekasse, sondern die Krankenkasse (§ 37 SGB V) – und zwar in der Regel zu 100 %. Sie brauchen dafür keinen Pflegegrad, nur eine ärztliche Verordnung („Muster 12").
Immer dann, wenn ärztlich verordnete medizinische Maßnahmen zu Hause durchgeführt werden müssen. Diese Situationen sehen wir am häufigsten:
Insulinspritzen mehrfach täglich, Blutzuckermessung, Diabetes-Fußpflege – wir übernehmen die tägliche Routine zuverlässig, auch am Wochenende.
Wundversorgung, Fäden ziehen, Verbandwechsel, Kompressionsstrümpfe anziehen – der Übergang von der Klinik nach Hause wird nahtlos.
Diabetisches Fußsyndrom, Ulcus cruris, Dekubitus – wir versorgen komplexe Wunden nach modernen Wundstandards und dokumentieren den Heilungsverlauf.
Vitalzeichenkontrolle, Medikamenten-Monitoring, Kompressionsstrümpfe – bei Herzinsuffizienz oder nach Herz-OP.
Wenn die Entlassung ansteht, aber die medizinische Versorgung zu Hause weitergehen muss – wir sorgen für einen reibungslosen Übergang.
Fachgerechte Katheterpflege (Harnkatheter, Portkatheter, PEG-Sonde), Wechsel, hygienische Versorgung – regelmäßig und sicher.
Wenn Ihr Arzt es verordnet, machen wir es zu Hause möglich – auch komplizierte medizinische Maßnahmen.
— Nahtlos abgestimmt mit Ihrer Hausärztin und dem Krankenhaus.
Alle Leistungen führen unsere examinierten Pflegefachkräfte nach ärztlicher Verordnung und geltenden Pflegestandards durch. Bei Fragen zu einer bestimmten Maßnahme – einfach anrufen.
Behandlungspflege wird über die Krankenkasse (nicht Pflegekasse!) abgerechnet. Wir übernehmen die komplette Kommunikation mit Ihrer Kasse und dem Arzt.
Kein Bürokratie-Marathon. Wenn die Verordnung vom Arzt da ist, geht's schnell.
Ihr Hausarzt oder Facharzt stellt eine Behandlungspflege-Verordnung aus („Muster 12"). Wir helfen bei der richtigen Formulierung.
Anruf oder Formular-Anfrage. Wir klären die Situation, Ihr Bedarf und den nächsten Schritt.
Wir reichen die Verordnung bei Ihrer Krankenkasse ein. Genehmigung in der Regel innerhalb von 3–5 Werktagen.
Wir kommen zum vereinbarten Zeitpunkt und führen die Maßnahmen sicher, hygienisch und dokumentiert durch.
Grundpflege = alltägliche Handgriffe wie Waschen, Anziehen, Hilfe beim Essen. Wird von der Pflegekasse bezahlt (SGB XI), braucht einen Pflegegrad.
Behandlungspflege = medizinische Maßnahmen wie Spritzen, Wundversorgung, Medikamente. Wird von der Krankenkasse bezahlt (SGB V), braucht eine ärztliche Verordnung — aber keinen Pflegegrad.
Beides kann man auch kombinieren, wenn beides nötig ist.
Nein — Behandlungspflege ist unabhängig vom Pflegegrad. Alles was Sie brauchen, ist eine ärztliche Verordnung (Muster 12). Auch fitte, jüngere Menschen mit z.B. Diabetes oder nach einer OP können Behandlungspflege bekommen.
Ihr Hausarzt oder ein behandelnder Facharzt (z.B. Chirurg nach OP, Diabetologe, Wundarzt). Bei einem Krankenhausaufenthalt schreibt oft schon die Klinik die erste Verordnung, damit die Versorgung nahtlos übergeht.
Wir helfen Ihnen dabei, mit dem Arzt zu klären, was auf die Verordnung gehört und wie sie formuliert sein muss, damit die Kasse sie annimmt.
Nach ärztlicher Verordnung meistens innerhalb weniger Tage. Die Krankenkasse genehmigt in der Regel innerhalb von 3–5 Werktagen. Bei dringenden Fällen (z.B. tägliche Insulinspritze) starten wir sofort und klären die Genehmigung parallel.
„Muster 12" ist das offizielle Verordnungsformular für häusliche Krankenpflege in Deutschland. Ihr Arzt trägt darauf ein, welche medizinischen Maßnahmen bei Ihnen zu Hause nötig sind, wie oft und für welchen Zeitraum.
Das Formular ist standardisiert und wird direkt an Ihre Krankenkasse gefaxt oder gesendet — wir helfen dabei, den Papierweg abzukürzen.
Ja, und wir empfehlen das oft. Wenn Sie einen Pflegegrad haben und medizinische Maßnahmen anstehen, kann bei einem Besuch beides erledigt werden – Sie sehen dieselbe Pflegekraft, die medizinisch versorgt und beim Anziehen hilft.
Die Abrechnung läuft trotzdem getrennt: Behandlungspflege über Krankenkasse, Grundpflege über Pflegekasse. Für Sie ist es eine Rechnung, für uns die Buchhaltung.
Körperpflege, Mobilisation, Hilfe beim Essen – oft in Kombination mit Behandlungspflege im selben Besuch.
Mehr erfahrenWenn pflegende Angehörige eine Auszeit brauchen — bis 1.685 € pro Jahr von der Pflegekasse.
Mehr erfahrenBei sehr hohem medizinischen Bedarf – 24/7 1:1-Betreuung mit Beatmung und Monitoring.
Mehr erfahrenWir hören zu, prüfen was in Ihrer Situation nötig ist und helfen bei der ärztlichen Verordnung. Kostenfrei, unverbindlich.
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