Behandlungspflege | CARE FOR YOU – Pflege für dich GmbH
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Behandlungspflege – medizinisch auf höchstem Niveau

Injektionen, Wundversorgung, Medikamentengabe, Verbandwechsel – alles, was Ihr Arzt verordnet, führen wir fachgerecht bei Ihnen zu Hause durch. Die Krankenkasse zahlt in der Regel zu 100 % (§ 37 SGB V) — ganz ohne Pflegegrad.

Was ist das?

Medizin für zu Hause — vom Arzt verordnet

Behandlungspflege sind alle medizinischen Maßnahmen, die ein Arzt für Sie verordnet und die zu Hause durchgeführt werden können. Sie ersetzt gewissermaßen den Krankenhaus- oder Praxis-Besuch – Sie bleiben, wo Sie am liebsten sind, und wir bringen die medizinische Versorgung zu Ihnen.

Zur Behandlungspflege gehören zum Beispiel Insulin-Injektionen bei Diabetes, Wundversorgung nach OP oder chronischer Wunde, Verbandwechsel, Medikamentengabe (auch als Spritze), Blutdruck- und Vitalzeichenkontrolle, Kompressionsstrümpfe anziehen, Katheterpflege oder Absaugen. Alles nach den geltenden pflegewissenschaftlichen Standards.

Der große Unterschied zur Grundpflege: Bei der Behandlungspflege zahlt nicht die Pflegekasse, sondern die Krankenkasse (§ 37 SGB V) – und zwar in der Regel zu 100 %. Sie brauchen dafür keinen Pflegegrad, nur eine ärztliche Verordnung („Muster 12").

Behandlungspflege – Wundversorgung und Verbandwechsel zu Hause
§ 37 SGB V Krankenkasse – meist 100 %
Kein Pflegegrad Nur ärztliche Verordnung nötig
Muster 12 Vom Hausarzt ausgestellt
Examiniert Fachkräfte mit medizinischer Ausbildung
Für wen geeignet

Wer profitiert von der Behandlungspflege?

Immer dann, wenn ärztlich verordnete medizinische Maßnahmen zu Hause durchgeführt werden müssen. Diese Situationen sehen wir am häufigsten:

Diabetiker:innen

Insulinspritzen mehrfach täglich, Blutzuckermessung, Diabetes-Fußpflege – wir übernehmen die tägliche Routine zuverlässig, auch am Wochenende.

Nach Operationen

Wundversorgung, Fäden ziehen, Verbandwechsel, Kompressionsstrümpfe anziehen – der Übergang von der Klinik nach Hause wird nahtlos.

Chronische Wunden

Diabetisches Fußsyndrom, Ulcus cruris, Dekubitus – wir versorgen komplexe Wunden nach modernen Wundstandards und dokumentieren den Heilungsverlauf.

Herz-Kreislauf-Patient:innen

Vitalzeichenkontrolle, Medikamenten-Monitoring, Kompressionsstrümpfe – bei Herzinsuffizienz oder nach Herz-OP.

Nach Klinik-Entlassung

Wenn die Entlassung ansteht, aber die medizinische Versorgung zu Hause weitergehen muss – wir sorgen für einen reibungslosen Übergang.

Katheter- & PEG-Träger:innen

Fachgerechte Katheterpflege (Harnkatheter, Portkatheter, PEG-Sonde), Wechsel, hygienische Versorgung – regelmäßig und sicher.

Was wir leisten

Konkret – das gehört zur Behandlungspflege

Alle Leistungen führen unsere examinierten Pflegefachkräfte nach ärztlicher Verordnung und geltenden Pflegestandards durch. Bei Fragen zu einer bestimmten Maßnahme – einfach anrufen.

Injektionen & Medikamente

  • Insulininjektionen (subkutan) bei Diabetes
  • Blutverdünner-Spritzen (Heparin, Clexane)
  • Intramuskuläre Injektionen (z.B. Vitamin B12)
  • Medikamentengabe oral, dokumentiert & kontrolliert
  • Tabletten-Stellen (Wochendispenser)
  • Augen-, Ohren- und Nasentropfen
  • Inhalationen und Sauerstoffgabe
  • Portversorgung bei Chemotherapie

Wundversorgung & Kontrollen

  • Wundversorgung akut und chronisch (nach Wundmanagement-Standard)
  • Verbandwechsel steril & hygienisch
  • Fäden ziehen, Klammern entfernen
  • Anziehen & Wechsel von Kompressionsstrümpfen
  • Blutdruck-, Puls- und Temperaturmessung
  • Blutzuckerkontrolle mit Dokumentation
  • Katheterpflege (Harn, PEG, Port)
  • Absaugen bei Atemwegs-Erkrankungen
Kostenübernahme

Krankenkasse zahlt — fast immer 100 %

Behandlungspflege wird über die Krankenkasse (nicht Pflegekasse!) abgerechnet. Wir übernehmen die komplette Kommunikation mit Ihrer Kasse und dem Arzt.

§ 37 SGB V – Krankenkasse Übernimmt die vollen Kosten der medizinisch notwendigen Behandlungspflege. Voraussetzung: ärztliche Verordnung (Muster 12). Wir kümmern uns um Antrag und Abrechnung mit der Krankenkasse.
Nur kleiner Eigenanteil 10 % Zuzahlung pro Verordnung, max. 10 € — begrenzt auf 28 Tage pro Kalenderjahr. Bei chronisch Kranken oder Empfängern der Grundsicherung entfällt die Zuzahlung. Wir prüfen für Sie kostenlos, ob eine Befreiung möglich ist.
Kombinierbar mit Grundpflege Sie haben bereits einen Pflegegrad und bekommen Grundpflege? Beides lässt sich problemlos kombinieren — die Krankenkasse zahlt Behandlungspflege, die Pflegekasse Grundpflege. Für Sie ist es aus einer Hand.
Bürokratie übernehmen wir Muster 12 vom Arzt anfordern, an die Kasse weiterleiten, Nachverordnungen im Blick halten — Sie unterschreiben einmal und wir kümmern uns um alles Weitere.
Wie es weitergeht

In 4 Schritten zur Behandlungspflege

Kein Bürokratie-Marathon. Wenn die Verordnung vom Arzt da ist, geht's schnell.

1

Verordnung vom Arzt

Ihr Hausarzt oder Facharzt stellt eine Behandlungspflege-Verordnung aus („Muster 12"). Wir helfen bei der richtigen Formulierung.

2

Erstgespräch mit uns

Anruf oder Formular-Anfrage. Wir klären die Situation, Ihr Bedarf und den nächsten Schritt.

3

Krankenkasse-Genehmigung

Wir reichen die Verordnung bei Ihrer Krankenkasse ein. Genehmigung in der Regel innerhalb von 3–5 Werktagen.

4

Pflegestart

Wir kommen zum vereinbarten Zeitpunkt und führen die Maßnahmen sicher, hygienisch und dokumentiert durch.

Häufige Fragen

Was uns Angehörige und Klient:innen am häufigsten fragen

Was ist der Unterschied zwischen Grund- und Behandlungspflege?

Grundpflege = alltägliche Handgriffe wie Waschen, Anziehen, Hilfe beim Essen. Wird von der Pflegekasse bezahlt (SGB XI), braucht einen Pflegegrad.

Behandlungspflege = medizinische Maßnahmen wie Spritzen, Wundversorgung, Medikamente. Wird von der Krankenkasse bezahlt (SGB V), braucht eine ärztliche Verordnung — aber keinen Pflegegrad.

Beides kann man auch kombinieren, wenn beides nötig ist.

Brauchen wir einen Pflegegrad für Behandlungspflege?

Nein — Behandlungspflege ist unabhängig vom Pflegegrad. Alles was Sie brauchen, ist eine ärztliche Verordnung (Muster 12). Auch fitte, jüngere Menschen mit z.B. Diabetes oder nach einer OP können Behandlungspflege bekommen.

Wer stellt die Verordnung aus?

Ihr Hausarzt oder ein behandelnder Facharzt (z.B. Chirurg nach OP, Diabetologe, Wundarzt). Bei einem Krankenhausaufenthalt schreibt oft schon die Klinik die erste Verordnung, damit die Versorgung nahtlos übergeht.

Wir helfen Ihnen dabei, mit dem Arzt zu klären, was auf die Verordnung gehört und wie sie formuliert sein muss, damit die Kasse sie annimmt.

Wie schnell können wir starten?

Nach ärztlicher Verordnung meistens innerhalb weniger Tage. Die Krankenkasse genehmigt in der Regel innerhalb von 3–5 Werktagen. Bei dringenden Fällen (z.B. tägliche Insulinspritze) starten wir sofort und klären die Genehmigung parallel.

Was ist Muster 12?

„Muster 12" ist das offizielle Verordnungsformular für häusliche Krankenpflege in Deutschland. Ihr Arzt trägt darauf ein, welche medizinischen Maßnahmen bei Ihnen zu Hause nötig sind, wie oft und für welchen Zeitraum.

Das Formular ist standardisiert und wird direkt an Ihre Krankenkasse gefaxt oder gesendet — wir helfen dabei, den Papierweg abzukürzen.

Können wir Behandlungspflege und Grundpflege kombinieren?

Ja, und wir empfehlen das oft. Wenn Sie einen Pflegegrad haben und medizinische Maßnahmen anstehen, kann bei einem Besuch beides erledigt werden – Sie sehen dieselbe Pflegekraft, die medizinisch versorgt und beim Anziehen hilft.

Die Abrechnung läuft trotzdem getrennt: Behandlungspflege über Krankenkasse, Grundpflege über Pflegekasse. Für Sie ist es eine Rechnung, für uns die Buchhaltung.

Behandlungspflege – kostenfrei beraten lassen

Wir hören zu, prüfen was in Ihrer Situation nötig ist und helfen bei der ärztlichen Verordnung. Kostenfrei, unverbindlich.